Grundschulkinder in Österreich dürfen per Gesetz kein Kopftuch mehr tragen. Mit dem neuen Gesetz, für das am Mittwochabend die Abgeordneten der Regierungskoalition aus der konservativen ÖVP und der rechtspopulistischen FPÖ stimmten, wird „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, künftig untersagt. Man wolle man Mädchen aus der Unterwerfung befreien, heißt es aus der Regierung. Die Regierung hat zudem klargestellt, dass sich das Gesetz nur gegen das islamische Kopftuch richtet – und nicht gegen die „jüdische Kippa und die Patka der Sikhs“. Der bildungspolitische Sprecher der FPÖ, Wendelin Mölzer, sagte, mit dem Kopftuchverbot solle ein Signal gegen den politischen Islam gesetzt werden. Die Regierung habe jedoch schon vor dem Parlamentsbeschluss mit Beschwerden vor dem Verfassungsgerichtshof gerechnet.
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Entwicklung muss „verdammt ernst“ genommen werden, denn hier gebe es „ganz, ganz massiv“ ein Problem – so Innenmister Seehofer. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe im vergangenen Jahr deutlich mehr antisemitische und rassistische Straftaten registriert. Die Statistik, die Innenminister Horst Seehofer (CSU) und BKA-Präsident Holger Münch am Dienstag in Berlin vorstellten, „weist 1799 judenfeindliche Taten aus – ein Plus von fast 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2017“. Damals seien es 1504 Taten gewesen. Des Weiteren stieg die Zahl rassistischer Vorfälle „um fast 400 auf 1664“. Das BKA rechne die Taten überwiegend zum rechtsextremen Spektrum. Der Staat müsse entschlossen und mit allen Mitteln gegensteuern.
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EU-Staaten können Straftätern den Flüchtlingsstatus verweigern, entschied der EuGH. Doch auch dann gelte die Genfer Konvention. Asylbewerber, die schwere Straftaten begangen haben und eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen, „können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, nicht jedoch ihre Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte-Charta“. EU-Staaten haben demnach das Recht, straffälligen Geflüchteten das Asylrecht zu entziehen oder zu verweigern – so die Zeit. Dadurch verliere jedoch die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, nicht an Gültigkeit: „Wenn einem Menschen in seinem Herkunftsland Verfolgung droht, darf er nicht ohne Weiteres abgeschoben werden.“ Und dieser Schutzanspruch gelte unabhängig davon, ob der Flüchtlingsstatus auch förmlich nach EU-Recht verliehen worden sei.
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Der Kapitän des Rettungsschiffs „Lifeline“ ist in Malta zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Laut Gericht war das Schiff fehlerhaft registriert. Der Kapitän will in Berufung gehen. Claus-Peter Reisch gab sich gleich nach dem Urteil kämpferisch. Nein, sagte der Kapitän, er werde die gegen ihn verhängte Geldstrafe von 10.000 Euro nicht akzeptieren: „Ich denke, dass wir ganz sicher in Berufung gehen werden. So ein Urteil kann man nicht einfach hinnehmen. Es geht mir nicht um die 10.000 Euro. Die sind für mich persönlich nicht das Problem. Es ist mir eine Ehre, diesen Menschen das Leben gerettet zu haben. Und das war es mir einfach auch wert.“ Das Gericht in Valletta dagegen sieht es als erwiesen an, dass die von Reisch gesteuerte „Lifeline“ nicht ordnungsgemäß registriert war. Das Rettungsschiff sei unter niederländischer Flagge unterwegs und als Sportboot gemeldet, was nach Auffassung von „Mission Lifeline“ für Boote unter 500 Tonnen ausreiche.
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Jährlich verlassen Tausende Flüchtlinge Deutschland aus eigenem Willen – so der Spiegel. Die Zahl sei seit Jahren rückläufig – weil auch immer weniger Menschen ins Land kommen würden. In den ersten drei Monaten dieses Jahres bekamen 3130 Migranten ihre Anträge im Zuge eines bundesweiten Förderprogramms bewilligt, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit. „Im ersten Quartal 2018 waren es 4498, ein Jahr zuvor 8468 und 2016 sogar 14.085.“ „Ein Rückgang der freiwilligen Rückkehrzahlen ist insbesondere für den Westbalkan festzustellen, für den auch die Zugangszahlen von in Deutschland Asylsuchenden rückläufig sind“, teilte die Sprecherin mit. Am Dienstag sei bekannt geworden, dass das Fördersystem von Juli an erweitert und vereinfacht werden soll: „Neben einem Zuschuss zu den Reisekosten in ihr Heimatland sollen Betroffene den Angaben nach einmalig 1000 Euro als Starthilfe bekommen“. Außerdem können Rückkehrer unter anderem bis zu „zwölf Monate einen Zuschuss zu den Wohnkosten und die Erstattung medizinischer Leistungen erhalten“.
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Mehr dazu unter https://www.zeit.de/news/2019-05/10/italien-laesst-gerettete-fluechtlinge-nach-einigung-mit-eu-partnern-an-land-20190510-doc-1gc4ew
Mehr dazu unter https://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-tunesien-103.html
Mehr dazu unter https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/der-andere-blick-wenn-die-kopftuchdebatte-eskaliert-ld.1480846
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Haben Sie den Rückblick der letzten Woche verpasst? https://www.hyperkulturell.de/19-kriminalitaet-und-merkel/