Die Schule ist ein Ort der kulturellen sowie religiösen Vielfalt. Das christlich-humanistisch geprägte Gymnasium „Canisius-Kolleg“ aus Berlin hat jüngst eine muslimische Lehrerin für naturwissenschaftliche Fächer eingestellt. In der Schule und während des Unterrichts trägt diese Lehrerin ein Kopftuch. In einer staatlichen Bildungsinstitution würde dieser Sachverhalt gegen das Berliner Neutralitätsgesetz verstoßen – dieses untersagt nämlich Lehrkräften das Tragen von Symbolen und Kleidungsstücken, die eine bestimmte Religionszugehörigkeit ausdrücken.
Der Schuldirektor des christlichen Privat-Gymnasiums „Canisius-Kolleg“ kritisiert diese Vorschriften – seiner Auffassung nach, widerspreche das Neutralitätsgesetz dem Grundgesetz. Der öffentliche Raum sollte von Vielfalt geprägt sein. Er sieht findet es begrüßenswert, dass SchülerInnen an ihren Lehrkräften gelebte Vielfalt sehen können. Dass verschiedene Weltanschauungen nebeneinander existieren können, sieht Zimmermann als staatliche Aufgabe, die sich auch auf das schulische Miteinander übertragen lässt. Während das Neutralitätsgesetz die Religionen zur Privatsache erklärt, plädiert der Schulrektor des christlichen Gymnasiums für divers gelebte Religion in der Schule. Beide Ansätze haben sicher ihr Für und Wider – bedarf es einer gesetzlichen Neuregelung? Oder bleibt die Entscheidungsobhut für religiöse Vielfalt weiterhin nur Privatschulen vorbehalten?
Interview der Süddeutschen Zeitung mit Tobias Zimmermann unter http://www.sueddeutsche.de/bildung/kopftuch-an-der-schule-der-islam-konfrontiert-uns-christen-mit-laengst-ueberfaelligen-debatten-1.3793389
Weitere Infos unter: https://www.berliner-zeitung.de/berlin/neutralitaetsgesetz-in-die-kopftuch-debatte-kommt-neuer-schwung-29000310