Damit kulturelle sowie natürliche Eigenheiten hervorgehoben werden können, wurde 1972 von 190 Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (Welterbe-Konvention) ratifiziert. Somit soll einerseits das gegenständige Verständnis von Kultur und andererseits der Schutz sowie der Erhalt unterschiedlicher Kultur- und Naturgüter gefördert werden. Gleichzeitig wird garantiert, dass „ein Vermächtnis früherer Generationen […] an die nachfolgenden Generationen weitergegeben“ (Hauser-Schäublin/ Bendix 2015, 52) werden kann (vgl. Hauser-Schäublin/ Bendix 2015, 51 f.).
Das materielle Welterbe-Konzept von 1972 wurde 2003 mit dem Abkommen zum Schutz des Immateriellen Kulturerbes ergänzt, sodass fortan folgende Bereiche als schützenswert gelten:
Folglich werden aufgrund der Konvention von 2003 kulturelle Ausdrucksformen geschützt, „mit denen sich […] häufig ethnische Gruppen identifizieren, […] [die] von Generation zu Generation überliefert [werden und eine] identitätsstiftende Wirkung und Bedeutung“ (Eggert/ Mißling 2015, 64) besitzen.
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Die Maßnahmen, um die bedrohten kulturellen Ausdrucksformen zu schützen, sollen einerseits ihre Lebendigkeit erhalten sowie fördern und andererseits das Bewusstsein für die Bedeutung auf lokaler, nationaler sowie internationaler Ebene stärken. Somit bleiben gleichzeitig „Jahrhunderte alte Traditionen und Bräuche als immaterielle Komponente des Kulturerbes der Menschheit“ (Dippon/ Siegmund 2010, 32) erhalten.
Deutschland ist seit 2013 unter dem Motto Wissen. Können. Weitergeben. daran interessiert, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes auf nationaler Ebene zu erhalten, zu pflegen sowie zu fördern (vgl. UNESCO1). Vier Kategorien bringen dabei diese Vielfalt zum Ausdruck:
Weitere Beispiele sind im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu finden: www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweit
Während das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes auf deutscher Ebene die Vielfalt repräsentiert, stehen auf internationaler Ebene drei Listen zur Erhaltung desselben zur Verfügung:
Obwohl die Konvention von 2003 dazu beitragen soll, das lebendige Kulturerbe weltweit zu fördern und zu wertschätzen sowie einer kulturellen Vereinheitlichung entgegenzuwirken, existieren auch Probleme und Herausforderungen, die mit dem Status des Immateriellen Kulturerbes einhergehen. Folgende Auflistung veranschaulicht diese:
Literatur
Dippon, P./ Siegmund, A. (2010): Der Bildungsanspruch von UNESCO-Welterbestätten – eine aktuelle Bestandsaufnahme im Spannungsfeld zwischen Welterbekonvention und lokaler Praxis. In: Ströter-Bender, J. (Hrsg.): World Heritage Education. Positionen und Diskurse zur Vermittlung des UNESCO-Welterbes. Marburg, 31–43.
Eggert, A./ Mißling, S. (2015): Das UNESCO-Übereinkommen von 2003 zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. In: Groth, S./ Bendix, R./ Spiller, A. (Hrsg.): Kultur als Eigentum: Instrumente, Querschnitte und Fallstudien. Göttingen, 61–77.
Hauser-Schäublin, B./ Bendix, R. (2015): Welterbe. In: Groth, S./Bendix, R./ Spiller, A. (Hrsg.): Kultur als Eigentum: Instrumente, Querschnitte und Fallstudien. Göttingen, 51–58.
UNESCO1 (o.J.): https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland [01.02.2019].
UNESCO2 (o.J): https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweit [01.02.2019].
UNESCO3 (o.J.): https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-weltweit [01.02.2019].