Mit dem Begriff Affirmative Action werden verschiedene Maßnahmen zur Überwindung von Diskriminierung im „professionellen und öffentlichen Leben“ (Peters/ Birkhäuser 2005, 1) bezeichnet.
Der Ursprung von Affirmative-Action-Programmen liegt im Civil Rights Act von 1964. Die Affirmative Action verdankt ihre Entstehung dem Title VI, der besagt, dass „no person in the United States shall, on the ground of race, color, or national origin be denied the benefits of, or be subject to discrimination under any program or activity receiving federal financial assistance“ (42 U. S. C. 2000 d). So konnte die Bundesregierung Unternehmen, akademischen Einrichtungen und Institutionen (s. o.) mit der Unterbindung finanzieller Unterstützung und der Aufkündigung von Verträgen drohen (vgl. Hildebrandt 2005, 475).
Die Maßnahmen lassen sich in drei Typen gliedern:
Die Affirmative-Action-Maßnahmen beziehen sich auf akademische Einrichtungen, Unternehmen, politische Ämter, lokale, einzelstaatliche und bundesstaatliche Administrationen sowie auf Einrichtungen, die von der Bundesregierung finanziell unterstützt werden (vgl. ebd.).
Eine extreme Form von Affirmative Action ist die umgekehrte Diskriminierung. Bewerben sich beispielsweise eine Frau sowie ein Mann mit gleicher Qualifikation auf die gleiche Stelle und die Frau wird aufgrund der Frauenquote bevorzugt, liegt ein Nachteil für den männlichen Bewerber vor. Das Geschlecht ist hierbei der ausschlaggebende Punkt bei der Stellenvergabe, sodass eine umgekehrte Diskriminierung stattfindet (Peters/ Birkhäuser, 6).
Civil Rights Acts of 1964, Public Law 88–352 (1964), 42 U. S. C. 2000.
Hildebrandt, Mathias (2005): Multikulturalismus und Political Correctness in den USA. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
Peters, Anne/ Birkhäuser, Noah (2005): Affirmative Action à l’Américaine – Vorbild für Europa? In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 65, 1–34.
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