Unter dem Begriff Affirmative Action werden verschiedene Typen von Maßnahmen zur Überwindung von Diskriminierung im „professionellen und öffentlichen Leben“ (Peters/Birkhäuser 2005, S. 1) bezeichnet.
Ursprung von Affirmative Action
Der Ursprung von Affirmative-Action-Programmen liegt im Civil Rights Act von 1964. Die Affirmative Action verdankt ihre Entstehung dem Title VI, der besagt, dass „no person in the United States shall, on the ground of race, color, or national origin be denied the benefits of, or be subject to discrimination under any program or activity receiving federal financial assistance“ (42 U.S.C. 2000d). Dadurch konnte die Bundesregierung Unternehmen, akademischen Einrichtungen und Institutionen (s. o.) mit Unterbindung von finanzieller Unterstützung und Aufkündigung von Verträgen drohen, sodass der Affirmative Action Programme vorgeschrieben wurden (vgl. Hildebrandt 2005, S. 475).
Affirmative Action-Maßnahmen
Die Maßnahmen lassen sich in drei Typen gliedern:
- Ausbildungsprogramme sollen berufliche und akademische Qualifikationen von Minderheiten verbessern (vgl. ebd.)
- Goals and timetables, „die relativ flexible zeitliche Richtlinien für die Einstellung bzw. Aufnahme von Minderheiten in ein Unternehmen, Organisation, Institution festlegen“ (ebd.)
- Feste Quotenregelungen, wodurch der Anteil von Minderheiten in Unternehmen, Organisationen sowie Institutionen angehoben und „das Gerechtigkeitsideal der proportionalen Repräsentation“ (ebd., S. 475) verwirklicht werden sollen
Die Affirmative-Action-Maßnahmen beziehen sich auf akademische Einrichtungen (Schulen, Colleges, Universitäten), Unternehmen, politische Ämter, lokale, einzelstaatliche und bundesstaatliche Administrationen sowie auf Einrichtungen, die von der Bundesregierung finanziell unterstützt werden (vgl. ebd.).
Umgekehrte Diskriminierung als extremste Form von Affirmative Action
Die extremste Form von Affirmative Action ist die umgekehrte Diskriminierung. Dabei handelt es sich um die bevorzugte Behandlung aufgrund einer Eigenschaft wie z. B. dem Geschlecht zugunsten einer anderen Gruppe, die benachteiligt wird. Bewerben sich beispielsweise eine Frau und ein Mann mit gleicher Qualifikation auf die gleiche Stelle und die Frau wird aufgrund der Frauenquote bevorzugt, so liegt ein Nachteil für den männlichen Bewerber vor. Das Geschlecht ist hierbei der ausschlaggebende Punkt bei der Stellenvergabe, sodass eine umgekehrte Diskriminierung stattfindet (Peters/Birkhäuser, S. 6).
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Literatur
Civil Rights Acts of 1964, Public Law 88–352 (1964), 42 U.S.C. 2000.
Hildebrandt, Mathias (2005): Multikulturalismus und Political Correctness in den USA. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
Peters, Anne/ Birkhäuser, Noah (2005): Affirmative Action à l’Américaine – Vorbild für Europa? In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 65, 1–34.

