Damit kulturelle sowie natürliche Eigenheiten hervorgehoben werden können, wurde 1972 von 190 Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (Welterbe-Konvention) ratifiziert. Somit soll einerseits das gegenständige Verständnis von Kultur und andererseits der Schutz sowie der Erhalt unterschiedlicher Kultur- und Naturgüter gefördert werden. Gleichzeitig wird garantiert, dass „ein Vermächtnis früherer Generationen […] an die nachfolgenden Generationen weitergegeben“ (Hauser-Schäublin/ Bendix 2015, 52) werden kann (vgl. Hauser-Schäublin/ Bendix 2015, 51 f.).

Erweiterung

Das materielle Welterbe-Konzept von 1972 wurde 2003 mit dem Abkommen zum Schutz des Immateriellen Kulturerbes ergänzt, sodass fortan folgende Bereiche als schützenswert gelten:

  • Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache
  • Darstellende Künste
  • Gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste
  • Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum
  • Traditionelle Handwerkstechniken (vgl. Eggert/ Mißling 2015, 63 f.)

Folglich werden aufgrund der Konvention von 2003 kulturelle Ausdrucksformen geschützt, „mit denen sich […] häufig ethnische Gruppen identifizieren, […] [die] von Generation zu Generation überliefert [werden und eine] identitätsstiftende Wirkung und Bedeutung“ (Eggert/ Mißling 2015, 64) besitzen.

 

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Ziele der Konvention

Die Maßnahmen, um die bedrohten kulturellen Ausdrucksformen zu schützen, sollen einerseits ihre Lebendigkeit erhalten sowie fördern und andererseits das Bewusstsein für die Bedeutung auf lokaler, nationaler sowie internationaler Ebene stärken. Somit bleiben gleichzeitig „Jahrhunderte alte Traditionen und Bräuche als immaterielle Komponente des Kulturerbes der Menschheit“ (Dippon/ Siegmund 2010, 32) erhalten.

Beispiele

Deutschland ist seit 2013 unter dem Motto Wissen. Können. Weitergeben. daran interessiert, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes auf nationaler Ebene zu erhalten, zu pflegen sowie zu fördern (vgl. UNESCO1). Vier Kategorien bringen dabei diese Vielfalt zum Ausdruck:

  1. Bräuche und Feste im Jahresverlauf
  • z. B. das Sternsingen oder das Finkenmanöver im Harz
  1. Mensch und Natur
  • z. B. das Hebammenwesen oder die Deutsche Brotkultur
  1. Musik und (Körper-)Sprache
  • z. B. das Choralsingen oder der Poetry-Slam
  1. Leben in Gemeinschaft
  • z. B. die ostfriesische Teekultur (vgl. UNESCO2)

Weitere Beispiele sind im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu finden: www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweit

Während das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes auf deutscher Ebene die Vielfalt repräsentiert, stehen auf internationaler Ebene drei Listen zur Erhaltung desselben zur Verfügung:

  1. Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit
  • Ziel: Eine größere Sichtbarkeit der weltweiten kulturellen Vielfalt und gleichzeitig ein wachsendes Bewusstsein dafür schaffen
  • z. B. der chinesische Scherenschnitt
  1. Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes
  • Ziel: Schnelle Maßnahmen für v. a. durch globale/ lokale Entwicklungen bedrohte Kulturformen durchsetzen
  • z. B. der Kulturraum der katholischen Minderheit der Suiti in Lettland
  1. UNESCO-Register guter Praxisbeispiele
  • Ziel: Modellprojekte hervorheben
  • z. B. das lebendige Museum für Fandango in Brasilien (vgl. UNESCO3; Eggert/ Mißling 2015, 68)
Die Kehrseite des Immateriellen Kulturerbe-Status

Obwohl die Konvention von 2003 dazu beitragen soll, das lebendige Kulturerbe weltweit zu fördern und zu wertschätzen sowie einer kulturellen Vereinheitlichung entgegenzuwirken, existieren auch Probleme und Herausforderungen, die mit dem Status des Immateriellen Kulturerbes einhergehen. Folgende Auflistung veranschaulicht diese:

  • Die Instrumentalisierung der Konvention führt zu Erstarrung, Festschreibung und Musealisierung des lebendigen Kulturerbes. 
  • Bestimmte wertbehaftete Repräsentationen werden erzeugt und als authentisch bzw. erhaltenswert betrachtet. 
  • Staaten wollen mit dem Status des Immateriellen Kulturerbes ein bestimmtes Image erzeugen. 
  • Obwohl Gemeinschaften und Gruppen als Kulturtragende im Fokus stehen, existiert keine einheitliche Definition, wer als Kulturtragender gilt.
  • Die Verwaltung des Immateriellen Kulturerbes liegt primär in der Verantwortung des Staates, sodass Mitspracherechte abhängig von der politischen bzw. hierarischen Struktur sind und z. T. erst geschaffen werden müssen.
  • Bestimmung, Nominierung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen ist Staatsaufgabe, sodass die o. g. Listen stets auf Selektionsprozessen beruhen, die somit potenziell ein Machtgefälle reproduzieren, da während des Nominierungsprozesses die Tauglichkeit zum Welterbe inszeniert wird und diejenigen aufgenommen werden, die ihre Kulturform ansprechend präsentieren. 
  • Folge: Hegemonie machtvoller Staaten
  • Kontrollausübung auf Kulturformen
  • kommerzielle/ industrielle Vermarktung
  • politische, wirtschaftliche und ideelle Inwertsetzung (vgl. Eggert/ Mißling 2015, 65–77)

 

Literatur

Dippon, P./ Siegmund, A. (2010): Der Bildungsanspruch von UNESCO-Welterbestätten – eine aktuelle Bestandsaufnahme im Spannungsfeld zwischen Welterbekonvention und lokaler Praxis. In: Ströter-Bender, J. (Hrsg.): World Heritage Education. Positionen und Diskurse zur Vermittlung des UNESCO-Welterbes. Marburg, 31–43.

Eggert, A./ Mißling, S. (2015): Das UNESCO-Übereinkommen von 2003 zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. In: Groth, S./ Bendix, R./ Spiller, A. (Hrsg.): Kultur als Eigentum: Instrumente, Querschnitte und Fallstudien. Göttingen, 61–77.

Hauser-Schäublin, B./ Bendix, R. (2015): Welterbe. In: Groth, S./Bendix, R./ Spiller, A. (Hrsg.): Kultur als Eigentum: Instrumente, Querschnitte und Fallstudien. Göttingen, 51–58.

UNESCO1 (o.J.): https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland [01.02.2019].

UNESCO2 (o.J): https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweit [01.02.2019].

UNESCO3 (o.J.): https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-weltweit [01.02.2019].

6. März 2019

Immaterielles Kulturerbe

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