Unter Rechtsextremismus ist keine einheitliche Ideologie zu verstehen. Vielmehr umfasst der Begriff eine Vielzahl unterschiedlicher Strömungen, ideologischer Ausrichtungen sowie Organisationsformen (vgl. Grumke 2007, 20).
Aus Sicht des Verfassungsschutzes werden unter dem Begriff Rechtsextremismus diejenigen Bestrebungen zusammengefasst, welche sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FdGO) richten (vgl. Jesse 2004, 9). Demzufolge fallen unter dem Begriff des Extremismus sowohl linke auch als rechte Strömungen. Demzufolge beschreibt Rechtsextremismus „die rechtsgerichtete Variante des politischen Extremismus“ (Grumke 2007, 21).
In den Politikwissenschaften wird Rechtsextremismus als ein „eher diffus wirkendes disparates Einstellungs-, Verhaltens-, und Organisationsfeld“ (Gessenharter 1998, 33) verstanden. Während öffentliche Positionen in der Regel extremistisches Verhalten – wie das Verüben von rechter Gewalt – in den Blick nehmen, betont die politikwissenschaftliche Perspektive die Relevanz der Einstellungsebene. Dabei gelten Militarismus, Chauvinismus, Sozialdarwinismus, Autoritarismus, Rassismus, Antisemitismus sowie Pro-Nazismus als Bestandteile rechtsextremistischer Einstellungsmuster (vgl. Grumke 2007, 22; vgl. Stöss 2000, 20 ff.). Es müssen nicht alle Elemente gleichzeitig auftreten, um rechtsextremistische Einstellungen aufzuweisen. Dennoch sei anzunehmen, „dass die Mehrzahl der Elemente zu Grunde liegt, wenn sich eine Person entscheidet, in rechtsextremistischen Gruppen oder Organisationen aktiv zu werden“ (Grumke 2007, 23). Nicht jede Person, die über ein rechtsextremistisches Einstellungsmuster verfügt, drückt dieses auch in seinem Verhalten aus. Deshalb ist davon auszugehen, dass innerhalb einer Gesellschaft der Anteil an Personen mit einem geschlossenen rechtsextremistischen Weltbild wesentlich höher ist als die Zahl der Personen, welche diese Einstellung in einem entsprechendem Verhalten äußern. Dennoch gilt die Einstellungsebene als notwendige Voraussetzung für Rechtsextremismus. Beide Dimensionen sind von einander abzugrenzen, jedoch können sie nur gemeinsam den Begriff des Rechtsextremismus vollständig abbilden (vgl. Grumke 2007, 23; vgl. Stoss 2000, 25).
Ein zentrales Merkmal des Rechtsextremismus stellt der Rassismus dar. Hier wird der Anspruch auf universelle Menschenrechte abgelehnt, indem von einer rassischen bzw. ethischen Ungleichheit ausgegangen wird. Antisemitismus stellt in diesem Zusammenhang eine besonders verbreitete Ausprägung rassistischen Denkens dar. Als ein weiteres Merkmal lässt sich Chauvinismus anführen, welches einen übersteigerten Nationalismus beschreibt, der in der Regel von einer feindseligen Haltung gegenüber anderen Staaten und Völkern geprägt ist. Eine Besonderheit stellt das Konzept des Ethnopluralismus dar. Angenommen wird, dass Völker gleichwertig aber nicht gleichartig sind. Diese natürliche Ungleichheit führe zu Krisen, weshalb die Forderung gestellt wird, „dass Völker als ethnisch und kulturell homogen konstruiert werden, separat voneinander leben und sich nicht vermischen sollen“ (Bruns et al. 2015, 12), sodass eine ‚kulturelle Reinhaltung‘ gewährleistet werden kann. Als weiteres Merkmal von Rechtsextremismus lässt sich eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus herausstellen. Darunter fällt auch der so genannte Geschichtsrevisionismus, welcher mit der Leugnung des Holocaust und der deutschen Schuld am Zweiten Weltkrieg einhergeht (vgl. Grumke 2007, 24). Neben diesen Merkmalen kennzeichnet sich eine rechtsextremistische Ideologie durch die Ablehnung von universellen Menschenrechten, Multikulturalismus sowie „der Wertepluralismus der liberalen Demokratie, wie er in parlamentarisch-demokratischen Systemen zum Ausdruck kommt“ (Grumke 2007, 25).
„Das, was […] im politischen Diskurs als ‚Rechtsextremismus‘ firmiert, hat sich im Laufe der Zeit so sehr gewandelt, da[ss] […] eine differenziertere Begrifflichkeit als bisher nötig erscheint“ (Gessenharter/ Frochling 1998, 11).Innerhalb der Gesellschaft besteht die weit verbreitete Annahme, dass Rechtsextremisten als Springerstiefel tragende, gewaltbereite Skinheads auftreten und rechtsextremistische Einstellungen als ein Problem gewaltbereiter Minderheiten, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, zu reduzieren ist (vgl. Bruns et al. 2015, 86). Die Neue Rechte benennt ein politisches Spektrum, das sich in den späten 1960er Jahren von Frankreich ausgehend etabliert hat. Sie versteht sich als Gegenkraft zur so genannten 68er-Bewegung. Dementsprechend sind sie gegen Liberalismus und Egalitarismus. Neurechte AkteurInnen kennzeichnen sich dadurch, dass sie nicht in dem Sinne gefährlich sind, dass sie mit gewaltbereiten ‚Schlägernazis‘ verglichen werden können. Vielmehr besteht die Gefahr darin, dass sie versuchen, sich in die Mitte der Bevölkerung vorzudringen und deren Denken zu beeinflussen, indem sie sich in öffentlich-politische Diskurse einbringen (vgl. Mense et al. 2016, 183). Dabei verfolgen sie das Ziel, die wertkonservative Mitte zu radikalisieren, „indem Ressentiments gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen nachhaltig geschürt werden“ (Bruns et al.2015, 14). Sie stehen für Ungleichheit zwischen Menschen, Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus, konservative Geschlechterrollen und für eine hierarchische Gesellschaft (vgl. Bruns et al. 2015, 86).
Bruns, Julian/ Glösel, Kathrin/ Strobl, Natascha (2015): Rechte Kulturrevolution. Wer und was ist die Neue Rechte von heute? Attac Basis Texte 47. Hamburg: VSA.
Gessenharter, Wolfgang (1998): Neue extreme Rechte, intellektuelle Neue Rechte und Rechtsextremismus. In: Gessenharter, Wolfgang/ Fröchling, Helmut (Hrsg.): Rechtsextremismus und neue Rechte in Deutschland: Zur theoretischen und empirischen Neuvermessung eines politisch-ideologischen Raumes? Wiesbaden: Springer, 25–66.
Gessenharter, Wolfgang/ Frochling, Helmut (1998): Rechtsextremismus und Neue (radikale) Rechte – Einladung zu einem Dialog. In: In: Gessenharter, Wolfgang/ Fröchling, Helmut (Hrsg.): Rechtsextremismus und neue Rechte in Deutschland: Zur theoretischen und empirischen Neuvermessung eines politisch-ideologischen Raumes? Wiesbaden: Springer, 11–24.
Grumke, Thomas (2007): Rechtsextremismus in Deutschland. Begriff – Ideologie – Struktur. In: Glaser, Stefan/ Pfeiffer, Thomas (Hrsg.): Erlebniswelt Rechtsextremismus. Menschenverachtung mit Unterhaltungswert. Hintergrunde. Methoden. Praxis der Prävention. Schwalbach am Taunus: Wochenschau Verlag, 19–35.
Jesse, Eckhard (2004): Formen des politischen Extremismus. In: Bundesministerium des Inneren (Hrsg.): Extremismus in Deutschland. Erscheinungsformen und aktuelle Bestandsaufnahme. Berlin, 7–24.
Mense, Thomas/ Schubert, Frank/ Widemann, Gregor (2016): Von „besorgten Bürgern“ zu Widerstandskämpfern? – Pegida und die Neue Rechte. In: Decker, Oliver/ Kiess, Johannes/ Brähler, Elmar (Hrsg.) (20016): Die enthemmte Mitte. AutoritÄre und rechtsextreme Einstellungen in Deutschland. 2. Aufl. Gießen: Psychosozial-Verlag, 179–200.
Stöss, Richard (2000): Rechtsextremismus im vereinten Deutschland. 3. Aufl. Berlin: Friedrich- Ebert-Stiftung.